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Zertifizierte Qualität - Steuerbefreit

Qualitative Betreuung und Umsetzung Ihres Aktivprogrammes

Arbeitgebergeförderte Fitness-, Präventions- und Gesundheitsförderungs-Maßnahmen sind nach bestimmten Kriterien steuerbefreit. Aus der Erfahrung zahlreicher Firmenprogramme ist die finanzielle Unterstützung des Arbeitgebers mit entscheidend für die Annahme und Akzeptanz eines solchen Angebotes.

1.    Eine Kostenübernahme vom Arbeitgeber bleibt bis € 50 brutto pro Mitarbeiter und Monat steuerfrei (§ 8 Abs. 2 Satz 9 bzw. Satz 11 EstG, Sachzuwendung).

2.    Eine Kostenübernahme durch den Arbeitgeber bleibt bis € 600 brutto pro Mitarbeiter und Jahr steuerfrei (§ 3 Ab. 34 EstG, betriebliche Gesundheitsförderung)

Wir arbeiten ausschließlich im Ruhrgebiet, sodass eine qualitative Betreuung und Umsetzung Ihres Aktivprogrammes gewährleistet ist.

Neue Achtsamkeitskurse im Januar 2024

Achtsamkeit MBSR nach Kabat-Zinn

Aktive Pause

Aktive Arbeitswelt - im Büro oder Home Office

Richten Sie eine aktive Minipause im Tagesverlauf ein Dabei beugen Sie Rückenschmerzen und Verspannungen durch das lange Sitzen aktiv vor.
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