Zertifizierte Qualität - Steuerbefreit
Qualitative Betreuung und Umsetzung Ihres Aktivprogrammes
Arbeitgebergeförderte Fitness-, Präventions- und Gesundheitsförderungs-Maßnahmen sind nach bestimmten Kriterien steuerbefreit. Aus der Erfahrung zahlreicher Firmenprogramme ist die finanzielle Unterstützung des Arbeitgebers mit entscheidend für die Annahme und Akzeptanz eines solchen Angebotes.
1. Eine Kostenübernahme vom Arbeitgeber bleibt bis € 50 brutto pro Mitarbeiter und Monat steuerfrei (§ 8 Abs. 2 Satz 9 bzw. Satz 11 EstG, Sachzuwendung).
2. Eine Kostenübernahme durch den Arbeitgeber bleibt bis € 600 brutto pro Mitarbeiter und Jahr steuerfrei (§ 3 Ab. 34 EstG, betriebliche Gesundheitsförderung)